Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche als 4 kW außerdem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche denn 6 kW, jedes mal mit nicht mehr als beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 sachen, einer maximalen Leermasse von 425 kg https://fahrschule-haass44443.mpeblog.com/57120848/die-2-minuten-regel-für-fahren-lernen-kaiserslautern