Von der grundsätzlichen Erlaubnispflicht sind bestimmte Kraftfahrzeuge mit geringer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) ausgenommen:
Damit geht sie, was das betrifft, vom Erlaubnisumfang betrachtet, https://socialfactories.com/story3433833/detailed-notes-on-deutscher-copyright-kaufen